Lehnspflicht

Lehnspflicht
Lehns|pflicht 〈f. 20; unz.; früher
1. Pflicht des Lehnsmannes zu Treue u. Kriegsdienst dem Lehnsherrn gegenüber
2. Schutzpflicht des Lehnsherrn dem Lehnsmann gegenüber

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Lehns|pflicht, die (Geschichte):
1. Pflicht, Lehnsdienst zu leisten u. dem Lehnsherrn die Treue zu halten.
2. Pflicht des Lehnsherrn, den Lehnsmann zu schützen.

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Lehns|pflicht, die (hist.): 1. Pflicht, Lehnsdienst zu leisten u. dem Lehnsherrn Treue zu halten. 2. Pflicht des Lehnsherrn, den Lehnsmann zu schützen.

Universal-Lexikon. 2012.

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